Ein Gutachten eines Arztes oder eine fachdienstliche Stellungnahme
eines Therapeuten, Psychologen, Lehrers, usw. ist bei der Beantragung
eines Hilfsmittels für den Bearbeiter des Kostenträgers sehr hilfreich.
Es sollte beinhalten:
- Diagnose
- Beschreibung der Einschränkung
- Beschreibung der verbliebenen Fähigkeiten (motorisch, sensorisch)
- bisherige Möglichkeiten (der Kommunikation / der PC-Bedienung / der
Umfeldsteuerung)
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Ziel der Versorgung nach eingehender Beratung und erfolgreicher
Erprobung:
- Erweiterung der individuellen Möglichkeiten durch das
Hilfsmittel
- Erweiterung der Selbständigkeit
- Äußerung von Grundbedürfnissen
- Verbesserung der Betreuung
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