Rechte und Zugang
zu elektronischen Hilfsmitteln
- Durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln kann mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität erreicht werden. Neue elektronische Technologien
eröffnen behinderten Menschen neue Möglichkeiten am täglichen Leben
teilzunehmen oder einen Beruf auszuüben.
- Jeder Betroffene hat im Einzelfall das Recht auf eine der Behinderung
angepasste Versorgung.
Ergonomische und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
Computer-Hilfsmittel
- Zur Bedienung eines Computers wird eine Tastatur und eine Maus benötigt.
- Um behinderten Menschen die Arbeit am Computer zu ermöglichen, ist
eine individuelle Anpassung dieser Eingabegeräte an die verbliebenen
Fähigkeiten unumgänglich.
Ist die optimal bedienbare Tastatur erst einmal gefunden, kann der Computer
für diese Menschen zu einem echten Hilfsmittel werden.
- Kostenträger von behindertengerechten Computeranpassungen sind die
gesetzlichen Krankenkassen (bei schulpflichtigen Kindern) sowie Arbeitsämter,
Hauptfürsorgestellen und Berufsgenossenschaften in der Ausbildung bzw.
der Integration in den Arbeitsprozess.
Umfeldkontroll- und Steuerungssysteme
- Haus- und Umfeldsteuerungssysteme zur Bedienung von z. B. TV, Video,
HiFi-Anlagen, Telefon, Beleuchtung, Türen, Türsprechanlagen, Fenster,
Jalousien, Heizung usw.
Kommunikations-Hilfen
- Mobile und stationäre Kommunikationsgeräte mit synthetischer und
natürlicher Sprachausgabe
- Symbole sowohl als Hilfe zur Verständigung als auch zur Kommunikationsanbahnung
Bedienelemente
- Einfachsensoren/Taster
- Mehrfachsensoren
- Tastenhalterungssysteme
Software
- Schreib- und Kommunikationsprogramme
- Lern- und Förderprogramme
- Tastaturersatz
- Spracheingabe
- Vergrößerungsprogramm für Bildschirmarbeitsplätze
Hilfsmittel für Sehbehinderte
- Lesegeräte
- Spezialtastaturen für Sehbehinderte
- Vergrößerungsprogramme für Bildschirmarbeitsplätze
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