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Rechte und Zugang zu elektronischen Hilfsmitteln

  • Durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln kann mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität erreicht werden. Neue elektronische Technologien eröffnen behinderten Menschen neue Möglichkeiten am täglichen Leben teilzunehmen oder einen Beruf auszuüben.
  • Jeder Betroffene hat im Einzelfall das Recht auf eine der Behinderung angepasste Versorgung.

Ergonomische und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung


Computer-Hilfsmittel

  • Zur Bedienung eines Computers wird eine Tastatur und eine Maus benötigt.
  • Um behinderten Menschen die Arbeit am Computer zu ermöglichen, ist eine individuelle Anpassung dieser Eingabegeräte an die verbliebenen Fähigkeiten unumgänglich.
    Ist die optimal bedienbare Tastatur erst einmal gefunden, kann der Computer für diese Menschen zu einem echten Hilfsmittel werden.
  • Kostenträger von behindertengerechten Computeranpassungen sind die gesetzlichen Krankenkassen (bei schulpflichtigen Kindern) sowie Arbeitsämter, Hauptfürsorgestellen und Berufsgenossenschaften in der Ausbildung bzw. der Integration in den Arbeitsprozess.

Umfeldkontroll- und Steuerungssysteme

  • Haus- und Umfeldsteuerungssysteme zur Bedienung von z. B. TV, Video, HiFi-Anlagen, Telefon, Beleuchtung, Türen, Türsprechanlagen, Fenster, Jalousien, Heizung usw.

Kommunikations-Hilfen

  • Mobile und stationäre Kommunikationsgeräte mit synthetischer und natürlicher Sprachausgabe
  • Symbole sowohl als Hilfe zur Verständigung als auch zur Kommunikationsanbahnung

Bedienelemente

  • Einfachsensoren/Taster
  • Mehrfachsensoren
  • Tastenhalterungssysteme

Software

  • Schreib- und Kommunikationsprogramme
  • Lern- und Förderprogramme
  • Tastaturersatz
  • Spracheingabe
  • Vergrößerungsprogramm für Bildschirmarbeitsplätze

Hilfsmittel für Sehbehinderte

  • Lesegeräte
  • Spezialtastaturen für Sehbehinderte
  • Vergrößerungsprogramme für Bildschirmarbeitsplätze