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- im Einklang mit der Richtlinie 90/270/EWG vom 29. Mai 1990 - Auszug aus dem Leuwico - Kapitel "Ergonomie" |
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Der Beinraum |
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Eine bequeme Arbeitshaltung setzt ausreichenden Freiraum für die Beine voraus. Die Grafik zeigt die Mindestanforderungen für die Beinraumtiefe. Die Beinraumbreite sollte mindestens 60 cm betragen. Natürlich muss nicht nur unter, sondern auch auf dem Tisch genügend Platz sein. Die Arbeitsfläche sollte eine flexible Anordnung aller Arbeitsmittel zulassen. |
Die aktuellen Normen und Regelwerke fordern ganz konkret eine Mindestgröße von 160 x 80 cm und empfehlen
Arbeitsplätze aus mehreren verketteten Platten.![]() |
Der Sehraum
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Aufteilung des Sehraumes in horizontaler Richtung. Außerhalb des Blickfeldes sollten Monitore höchstens dann stehen, wenn am Bildschirm nur gelegentlich Informationen abgerufen werden. |
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