Hinweise zur ergonomischen Bildschirm-
Arbeitsplatzgestaltung

- im Einklang mit der Richtlinie 90/270/EWG vom 29. Mai 1990
- Auszug aus dem Leuwico - Kapitel "Ergonomie" 

Der Beinraum

Der Beinraum

Eine bequeme Arbeitshaltung setzt ausreichenden Freiraum für die Beine voraus. Die Grafik zeigt die Mindestanforderungen  für die Beinraumtiefe.

Die Beinraumbreite sollte mindestens 60 cm betragen.
(nach DIN EN 527-1)

Natürlich muss nicht nur unter, sondern auch auf dem Tisch genügend Platz sein. Die Arbeitsfläche sollte eine flexible Anordnung aller Arbeitsmittel zulassen.

Die aktuellen Normen und Regelwerke fordern ganz konkret eine Mindestgröße von 160 x 80 cm und empfehlen Arbeitsplätze aus mehreren verketteten Platten.

Der Sehraum

Der Sehraum Aufteilung des Sehraumes in horizontaler Richtung. Außerhalb des Blickfeldes sollten Monitore höchstens dann stehen, wenn am Bildschirm nur gelegentlich Informationen abgerufen werden.


SO NICHT!

Ein in der täglichen Büropraxis sehr häufiges und sehr schlechtes Beispiel ist die seitlich versetzte Aufstellung von Tastatur und Bildschirm. Die ungünstige Fixierung der Blickrichtung nach links oder rechts führt zu Verspannungen im Kopf- und Nacken- bereich. Grund für diese unzureichende Lösung ist meist die zu geringe Tiefe des Arbeitstisches. Es bleibt in vielen Fällen auf einem 80 cm tiefen Schreibtisch hinter Tastatur und Vorlage einfach nicht genug Platz.


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